Schlachthöfe, Zerlege- und Verarbeitungs-Betriebe
Die Anpassung der Gesetzgebung an das neue Europäische Recht soll jedem Fleischproduzenten erlauben, seine Produkte ohne Gesundheits-Bescheinigung und ohne Zollkontrolle direkt in die Europäische Gemeinschaft zu exportieren. Dieses neue Recht bringt dem Fachmann aber auch eine grössere Verantwortung auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit da er die Verantwortung für jegliches Risiko während der Produktionskette übernehmen muss (HACCP-Konzept).
Die neue Gesetzgebung erfordert außerdem ein System der Selbstkontrolle im Unternehmen. Grössere Firmen, welche bereits in Besitz von Export-Bewilligungen waren kennen diese Kontrollen bereits. Doch für Firmen mit kleineren Kapazitäten kann diese Selbstkontrolle einige Probleme mit sich bringen.
Unsere Leistungen
- Beratung und Massnahmen bei der Anwendung der gesetzlichen Forderungen (Erlangung und Aufrechterhaltung der Betriebsbewilligung)
- Beratung und Unterstützung betreffend Export-Bedingungen
- Information und Bildung der Mitarbeiter bei BPH und HACCP
- Hilfe bei der Identifizierung der Risiken sowie beim Präventiv-massnahmenplan (Anpassung des HACCP an den Betrieb)
- Beratung beim Erstellen eines Systems zur Selbstkontrolle, Erschaffung von Formularen, Abfassen der Aktualisierungen der Prozeduren
- Problembehandlung durch einen pragmatischen und praxisbezogenen Weg
- Unterstützung bei der Vorbereitung zur ISO-22000-Zertifizierung
- Organisation von Leistungs-Audits und internen Audits
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