1.
Die Schweizer Gesetzgebung Ende 2005 wurde die Schweizer Gesetzgebung völlig abgeändert um dem neuen Europäischen Recht zu entsprechen. Die ab Januar 2007 geltenden neuen Verfügungen hat eine Umgestaltung des Kontrollsystems von Fleisch und Unternehmen mit sich gebracht. Änderungen bei der Kontrolle der Tiere vor und nach dem Schlachten, verstärkte Anwesenheit des Tierarztes und vermehrte Analysen bewirken eine unerlässliche Reorganisation der Prozeduren bei Schlachthöfen und Betrieben.
2. Das Europäische « Hygiene-Paket »
Alle im Januar 2006 in Kraft getretenen europäischen Verordnungen werden regelmässig von der Europäischen Kommission revidiert und werden zusätzliche Änderungen unseres Lebensmittel- und Veterinärrechts mit sich bringen. Zweck dieser Adaptation ist die unbeschwerte Ausführung unserer lebenden Tiere und aller tierischen Produkte in die Länder der EU.
3. Die internationalen Standards: ISO 22000 und ISO 9000 ISO 22000 ist ein neuer internationaler Standard zur Zertifizierung des Lebensmittelsicherheits-Managementsystems, welches alle Anforderungen an ein Unternehmen spezifiziert. Er gewährleistet die totale Sicherheit der gesamten Produktionskette. Das Unternehmen muss in der Lage sein, alle spezifischen Gefahren der Lebensmittelproduktion unter Kontrolle zu haben (Teil HACCP und PRP). Unter anderem muss das Unternehmen die Qualität des Managements, die Rückverfolgbarkeit, die interne sowie externe Kommunikationsweise als auch die fortlaufenden Verbesserungs-möglichkeiten unter Beweis stellen können (Teil ISO 9000).
4. Die europäischen Referenzen IFS und BRC Zahlreiche deutsche, britische oder französische Handelsunternehmen verlangen von ihren Lieferanten den IFS (International Food Standard) oder die BRC-Zertifizierung (British Retail Consortium). Diese zwei Standards benötigen wiederum einen „HACCP-Plan“, ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem, sowie die Kontrolle der Produktionsstätte, der Prozeduren und der Produkte.
5. Das „HACCP-Konzept“ (Hazard Analysis and Critical Control Points) In den 70er-Jahren wurde das „HACCP-Konzept – die Gefahrenanalyse und die Beherrschung kritischer Kontrollpunkte - als Methode zur Lebensmittelsicherheit entwickelt. Sie bezieht sich hauptsächlich auf die Identifizierung kritischer Kontrollpunkte (CCP) sowie auf die Durchführung einer Gefahrenanalyse während des Herstellungsprozess. Der Kontrolle der Fertigprodukte wird eine geringere Wichtigkeit zugeordnet. Das HACCP wird als Methode der Gefahrenanalyse von der Kommission des Codex Alimentarius, eine internationale Instanz welche sich um die Harmonisierung aller Empfehlungen bei der Lebensmittelsicherheit kümmert, betrachtet. Die Anwendung eines HACCP-Konzepts in allen Betrieben ist sowohl im europäischen „Hygiene-Paket“ als auch in der Schweizer Gesetzgebung obligatorisch.
Unsere Leistungen:
Information, Sensibilisierung und Mitarbeiterausbildung in allen Sektoren, welche einer legislativen oder norminativen Änderung nachkommen müssen
Technische Expertisen, die der verantwortlichen Person eine Möglichkeit zur Stellungnahme im Falle einer gesetzlichen Änderung gibt
Unterstützung bei der Vorbereitung einer ISO 9000- oder ISO 22000-Zertifizierung
Lösungssuche bei spezifischen Problemen
HACCP: Bereitstellung eines spezifischen Unternehmenskonzept, wissenschaftliche Unterstützung des Mitarbeiter-Teams, etappenweise Begleitung, Weiterbildung der Mitarbeiter